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Brandschutzhelferausbildung für Unternehmen in Langenfeld und Umgebung.

Wir bilden Ihre Mitarbeiter zu zertifizierten Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern aus, damit Ihr Unternehmen allen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Welche Unternehmen müssen Brandschutzhelfer berufen?

Kleine und mittlere Unternehmen

Wir bilden Ihre Mitarbeiter zu zertifizierten Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern aus, damit Ihr Unternehmen allen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Ab dem ersten Beschäftigten

Unternehmen müssen ab dem ersten Beschäftigten einen Brandschutzhelfer benennen, um die Sicherheit aller Mitarbeiter zu gewährleisten.

Mit uns sind Sie sicher!

Trainieren Sie mit Ihren Familienmitgliedern oder Mitarbeitern das richtige Verhalten im Brandfall. Die praxisorientierten Brandschutztrainings enthalten die Themen Brandentstehung, Brandbekämpfung, Löcheinrichtung und Löschmitel und Verhalten im Brandfall.

Brandschutztraining schützt Leben, Sachwerte und verhindert wirtschaftliche Totalschäden

Brandschutztraining bereitet Ihre Mitarbeiter auf richtiges Verhalten im Brandfall vor.

Brandschutztraining ermöglicht darauf aufbauende Löscharbeiten durch die Feuerwehr

Inhalt der Brandschutzhelfer – Ausbildung Theoretisch &  Praktisch

Theoretischer Teil:

betriebliche Besonderheiten

Grundlagen des Brandschutzes

Betriebliche Brandschutzorganisationen

Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen (z. B. Sprinkler)

Gefahren durch Brände/Eigenschutz

allgemeines Verhalten im Brandfall

betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände, Produktionsmaschinen, Galvanik, Backautomaten usw.)

Praxisteil:

Handhabung und Funktion der Feuerlöscher

Löschtaktik und eigene Grenzen bei der Brandbekämpfung erkennen

Realistische Übungen mit Feuerlöschern an unterschiedlichen Attrappen

Was Sie wissen müssen!

Wer haftet, wenn Sie das Thema Brandschutzhelfer ignorieren?

Unternehmer sind verpflichtet, ihre Angestellten einmal pro Jahr über Notfallmaßnahmen z.B. das Verhalten im Brandfall zu unterweisen. 
Da dieses auch in Gesetzen und den Unfallverhütungsvorschriften ganz genau vorgeschrieben ist, drohen bei Verstößen ein hohes Bußgeld oder evtl. auch Gefängnisstrafen. 
Achtung: Verantwortlich ist immer der Unternehmer und eventuell Mitarbeiter mit entsprechenden Führungspositionen. 

Wie läuft das Seminar ab?

Nach Absprache mit Ihnen kommen wir am vereinbarten Termin zu Ihnen aufs Gelände.

Gerne passen wir uns zeitlich den betrieblichen Gegebenheiten an, damit die Produktivität Ihres Unternehmens erhalten bleibt. (z. B. bei Schichtbetrieb)

Die Dauer der Brandschutzhelfer Ausbildung hängt von der Anzahl der Teilnehmergruppe ab. Für einen reibungslosen Ablauf benötigen wir bei Ihnen Folgendes:

Für die theoretische Schulung benötigen wir eine geeignete Räumlichkeit mit einem Beamer, der der Teilnehmeranzahl entsprechend groß ist Für den praktischen Teil benötigen wir eine befestigte Freifläche. (z. B. ca. 3 Pkw – Parkplätze) sowie nach Möglichkeit einen 230-V-Anschluss sowie einen Gartenschlauch (Gardena o. Ä.) am Übungsplatz. Die praktische Löschübung wird mit unserem gasbetriebenen Firetrainer durchgeführt. Als Löschmittel verwenden wir ausschließlich Wasser. Somit bleibt alles sauber. Unsere Firetrainer werden jährlich von einem sach- und fachkundigen Mitarbeiter des Herstellers der Geräte auf ihre Sicherheit überprüft und zertifiziert. Weiterhin beachten wir die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes.

Die Durchführung wird durch ein Zertifikat nachgewiesen.

Sind Evakuierungshelfer im Betrieb notwendig?

In Deutschland gibt es keine explizite gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber, Evakuierungshelfer auszubilden und zu beschäftigen. Allerdings sind sie ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes und helfen dem Arbeitgeber, seiner Pflicht zur sicheren Evakuierung der Mitarbeiter und anderer Personen im Gefahrenfall nachzukommen. Unternehmen in Langenfeld und Umgebung haben entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der anwesenden Personen (z. B. Beschäftigte, Besucherinnen und Besucher) auch Maßnahmen zu treffen, die zur sicheren und geordneten Evakuierung erforderlich sind.

siehe §§ 9, 10 Arbeitsschutzgesetz | siehe §§ 21, 22 DGUV Vorschrift 1 UVV „Grundsätze der Prävention“

Während unserer Brandschutzhelfer Ausbildung schulen wir Ihre Mitarbeiter für ein korrektes Verhalten im Ernstfall.

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